Wir bieten ambulante und stationäre Leistungen für junge Menschen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung an
In einer Atmosphäre der gegenseitigen Achtung und des Vertrauens werden die Persönlichkeitsentwicklung, die Fähigkeit zur selbstbestimmten Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und die Kompetenz zur Selbstorganisation von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen gefördert.
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf die Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 Abs. (1) SGB VIII).
Die Mitarbeiter*innen unseres Bereiches Jugend- und Erziehungshilfe ermöglichen jungen Menschen gleiche Entwicklungs- und Bildungschancen unabhängig ihrer religiösen, sozialen und ethnischen Herkunft und ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Nutzen Sie das Formular für allgemeine Fragen und Anliegen an unsere Hauptverwaltung. Einrichtungsspezifische Anfragen (zu freien Plätzen o.Ä.) bitten wir Sie über die Kontakt-E-Mail-Adressen des jeweiligen Hauses zu stellen.